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VORSICHT VOR BETRUGS-E-MAILS

STEUERLUCHS VOM 22.02.2022
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt. Über die E-Mail-Adresse „zezag.su@sealingz.com“ mit dem Titel „Erneute Mitteilung der IdNr“ versuchen Betrüger an Informationen von Steuerpflichtigen zu kommen. Das BZSt warnt ausdrücklich davor, öffnen Sie keinen Link oder Dateianhänge.
Betrugs-E-Mails erkennen Sie unter anderem an folgenden Kriterien:
  • Steuerbescheide, Zahlungsaufforderungen und Mitteilung der steuerlichen Identifika­tionsnummer werden vom BZSt nur per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zu­gestimmt haben.
  • Zahlungen sind ausnahmslos per Überweisung auf ein inländisches Konto der Bun­deskasse zu leisten.
  • Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern ver­fasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.
  • Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verant­wortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.
  • Das BZSt wird Sie niemals bitten für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und dort ein Formular auszufüllen.

Hinweis:
Senden Sie verdächtige E-Mails und ggf. weitere Informationen mit Ihren Kontaktdaten an das BZSt (E-Mail: poststelle@bzst.bund.de). Sie erhalten eine Rückmeldung, wie Sie sich am besten verhalten sollen.

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin


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