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ZWEITES ENTLASTUNGSPAKET FÜR ENERGIEKOSTEN

RAW-AKTUELL 4/2022
Die Ampel-Koalition hat sich auf ein zweites Entlastungspaket für Energiekosten geeinigt (über das erste informierten wir Sie bereits im Mandantenrundschreiben Ausgabe März), damit reagiert die Bundesregierung auf die stark gestiegenen Energie- und Spritpreise.

Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Die Steuersenkung auf Kraftstoffe soll vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gelten. Für diesen Zeitraum sollen die Energiesteuersätze der im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Nach früheren Auskünften von Bundesfinanzminister Christian Lindner mache dies bei Benzin 30 Cent und bei Diesel 14 Cent pro Liter aus. Deutschland hat wegen der hohen Steuern mit die höchsten Spritpreise in Europa.

Öffentlicher Personennahverkehr
Die Koalition will zudem ebenfalls für den Zeitraum 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 ein Ticket für 9 Euro pro Monat für den Öffentlichen Personennahverkehr einführen. Dazu sollen die Länder entsprechende Mittel bekommen. Wie das Ticket genau funktionieren soll und wann es kommt, ist aber derzeit offen, ebenso die Frage, wie man mit Inhabern von Monats- oder Jahreskarten umgeht.

Energiepreispauschale für einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige
Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro erhalten. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Ob oder wie auch Rentner oder Menschen mit einem steuerfreien Minijob profitieren sollen, steht noch offen.

Einmalbonus zum Kindergeld
Zur Abfederung besonderer Härten für Familien soll schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 Euro über die Familienkassen ausgezahlt werden. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.

Empfänger von Sozialleistungen
Die bereits beschlossene Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger von Sozialleistungen soll um 100 Euro pro Person erhöht werden. 

Klimageld über die Steuer-ID
Mit dem Klimageld sollen staatliche Einnahmen aus dem CO2-Preis im Verkehrs- sowie Wärmebereich an die Bürger zurückgegeben werden. Der Preis steigt in den kommenden Jahren stetig an, damit steigen die Benzin- und Dieselpreise sowie Kosten fürs Heizen mit fossilen Energieträgern. Das Klimageld soll möglichst noch dieses Jahr ausbezahlt werden.

Mehr Energieeffizienz
Ab dem Jahr 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden - im Koalitionsvertrag war das bisher zum 1.1.2025 vorgesehen. Es soll zudem der Rahmen dafür geschaffen werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien ihre über 20 Jahre alten Heizungsanlagen austauschen können. Außerdem soll eine große Wärmepumpen-Offensive gestartet werden. 
Ab 2023 soll im Wohnungsbau zudem der Effizienzstandard EH55 gelten. 

Hinweis:
Die Pläne müssen noch vom Bundestag abgesegnet werden, bevor sie in Kraft treten können. 


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