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Entlastungspaket – ein Update

Steuerluchs vom 29.04.2026
Um die Folgen des Iran-Kriegs abzumildern, bringt die Bundesregierung Hilfen auf den Weg. Ein Teil des Entlastungpakets soll es Arbeitgebern ermöglichen, eine Entlastungsprämie in Höhe von bis zu 1.000 € an ihre Beschäftigten zu zahlen. Die Bundesregierung hat hierzu einen Fragen-Antwort-Katalog veröffentlicht.

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mir die Entlastungsprämie zu zahlen?

Unternehmen können diese Möglichkeit nutzen, es besteht aber keine Pflicht. Die Bundesregierung schafft die Rahmenbedingungen dafür, dass Arbeitgeber Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Preise bis zu einem Betrag von 1.000 € steuer- und abgabenfrei an ihre Arbeitnehmer auszahlen können. Das ist ein Angebot an die Wirtschaft, ihre Beschäftigten – abhängig von der jeweiligen betrieblichen Lage – zu entlasten. Die Unternehmen sind flexibel in der Ausgestaltung. Die Betriebe, die sich für die Auszahlung der Prämie entscheiden, können diese als Betriebskosten steuerlich geltend machen.

Muss ich die Prämie beim Arbeitgeber beantragen?

Nein. Wenn sich der Arbeitgeber dazu entscheidet, die Entlastungsprämie zusätzlich zum Arbeitslohn auszuzahlen, erfolgt dies im Rahmen der Lohnabrechnung und muss auch dort ausgewiesen werden.

Werden Abgaben und Steuern auf die Prämie fällig?

Die Entlastungsmaßnahme der Bundesregierung ermöglicht die steuer- und abgabenfreie Auszahlung der Entlastungsprämie bis zu einem Betrag in Höhe von 1.000 €. Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird.

Unternehmen können die gezahlten steuer- und sozialabgabenfreien Prämien als Betriebsausgabe geltend machen. Dadurch entstehen dem Bund Mindereinnahmen. Zur Gegenfinanzierung wird die Tabaksteuer schon im Jahr 2026 erhöht.

Wann ist eine Auszahlung der Prämie möglich?

Die Bundesregierung rechnet damit, dass sich die Energiepreise mittelfristig wieder entspannen werden. Daher ist die Steuerbefreiung für die Auszahlung der Prämie zeitlich befristet. Die steuer- und abgabenfreie Zahlung durch die Arbeitgeber soll im Zeitraum vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30.6.2027 möglich sein.

Welche Hilfe stellt die Bundesregierung noch zur Verfügung?

Die Möglichkeit, eine Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber auszuzahlen, ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das in der derzeit sehr angespannten Situation auf den Energiemärkten für Unterstützung sorgt. Kurzfristig senkt die Bundesregierung für zwei Monate die Mineralölsteuer für Benzin und Diesel (von Mai bis Ende Juni 2026).

Hinweis:
Bundesrat und Bundestag müssen dem Entlastungspaket noch zustimmen.

Fazit:
Es ist schon interessant, dass die Bundesregierung die Entlastungsprämie als eigene Leistung und Erleichterung darstellt. Bezahlen müssen die Prämien hingegen die Arbeitgeber, die selber in einer äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage stecken, auch diese sind enorm von steigenden Energiekosten und einer sinkenden Nachfrage betroffen. Wer Erleichterungen verspricht sollte nicht andere dafür bezahlen lassen.

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