ANTRAGSFRIST CORONA-ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN BEACHTEN!
SONDERNEWSLETTER 22/2021 VOM 08.10.2021
Bitte beachten Sie, dass die Anträge für die Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021)spätestens bis zum 31.10.2021 einzureichen sind. Sollten Sie noch einen Antrag stellen wollen, dann sprechen Sie uns zeitnah an.
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021) wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Alle Unternehmen, die antragsberechtigt sind und bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen.
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.
Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.
Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stand 08.10.2021