Die Koalition hat sich auf eine Reform der Einkommensteuer mit steuerlichen Entlastungen zum 01.01.2027 geeinigt. Profitieren sollen vor allem kleine und mittlere Einkommen. Die Entlastung soll für Familien mit Kindern am stärksten wirken.
Kernpunkte der Reform der Einkommensteuer
Das Entlastungsvolumen der Reform soll insgesamt rund 10 Milliarden Euro pro Jahr betragen, wie es in einem Beschlusspapier heißt. In voller Wirkung ab dem Jahr 2028 soll eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro gegenüber heute um mehr als 600 Euro jährlich entlastet werden.
Zum einen ist geplant, dass der Grundfreibetrag angehoben wird,2026 liegt dieser bei 12.348 Euro, voraussichtlich in zwei Stufen soll er bis auf 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen.
Der Spitzensteuersatz soll laut Finanzministerium etwas später ab 70.600 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen, im Jahr 2026 liegt die Grenze bei 69.879 Euro (für Ledige). Damit solle der Steuertarif im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro etwas abgeflacht werden. Wobei hier schon Kritik geäußert wird, dass diese Anhebung nicht einmal die kalte Progression ausgleicht.
Weitere Maßnahmen
Außerdem soll der Kinderfreibetrag angehoben werden. Zudem soll das Kindergeld laut Finanzministerium in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen. Derzeit beträgt das Kindergeld unabhängig vom Einkommen 259 EUR pro Monat und Kind. Der Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskosten) soll voraussichtlich um 200 EUR auf 1.430 Euro steigen.
Wie soll die Reform finanziert werden?
Die Gegenfinanzierung soll vor allem über eine Veränderung der Reichensteuer erfolgen, heißt es in einem Beschlusspapier. Der Reichensteuersatz soll gesplittet werden: Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 EUR soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 EUR ein Satz von 47 Prozent. Derzeit liegt der Höchststeuersatz bei 45 Prozent und greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 277.826 EUR.
Veränderungen sind auch bei der Abziehbarkeit von Handwerkerleistungen vorgesehen, diese soll von 20 Prozent auf 15 Prozent verringert werden - das bedeute von bis zu 1.200 Euro auf bis zu 900 Euro pro Jahr. Beim Handwerkerbonus werden Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt. Bisher sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar - das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Die Steuerermäßigung beträgt also höchstens 1.200 Euro.
Außerdem soll zur Gegenfinanzierung der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden.
Zudem soll es 2027 und 2028 eine Gewinnabführung in Höhe von jeweils 500 Mio. EUR bei der staatlichen Förderbank KfW geben.
Eine Vermögensteuer ist hingegen nicht geplant.
Wer profitiert wie von der Reform?
Das Finanzministerium nannte Beispiele. Demnach soll beispielsweise ein Paar aus Pflegekraft und Busfahrer mit je 2.800 Euro brutto und zwei Kindern 2028 eine Entlastung von rund 632 Euro im Jahr bekommen. Ein Paar aus Erzieher und Elektrikerin mit je 3.200 Euro brutto und zwei Kindern bekommt rund 642 Euro mehr. Ein Paar aus Lehrerin und Ingenieur mit je 5.000 Euro brutto und zwei Kindern kann mit rund 678 Euro mehr rechnen. Eine alleinerziehende Pflegekraft mit 2.800 Euro brutto und zwei Kindern soll mit rund 468 Euro entlastet werden, eine alleinerziehende Erzieherin mit 3.200 Euro brutto und zwei Kinder mit rund 471 Euro und ein alleinerziehender Lehrer mit 5.000 Euro brutto und zwei Kindern mit rund 496 Euro.
Wie geht es weiter?
Die Bundesregierung ist bei einer Reform der Einkommensteuer auf den Bundesrat angewiesen. Bund und Länder bekommen von den Einnahmen der Einkommensteuer einen Anteil von jeweils 42,5 Prozent, die Gemeinden 15 Prozent - bei einer Reform ist der Bund also auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen.
Länder hatten vor dem Koalitionsausschuss vor Steuermindereinnahmen gewarnt. Die Koalition sagt nun zu, dass der Bund einige Steuerausfälle von Ländern und Kommunen ausgleicht.
Was ist bei der Steuererklärung geplant?
Die Abgabe der Steuererklärung soll vereinfacht werden. Dazu sollen die Finanzminister des Bundes und der Länder bis Herbst gemeinsame Vorschläge machen. In einem ersten Schritt will die Koalition eine automatisch vorausgefüllte, digitale Steuererklärung und eine Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von maximal vier Wochen einführen.
Hinweis:
Die groß angekündigte Reform ist das mit Sicherheit nicht!