Entlastungs-möglichkeiten für Wirtschaft und Bürger
Steuerluchs vom 20.05.2026
Die steigenden Energie- und Lebenskosten - insbesondere infolge des Iran-Krieges - waren Anlass für die Bundesregierung, Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen auszuarbeiten.
Eine kurzfristige Maßnahme, um die steigenden Kosten für Benzin und Diesel einzudämmen, war die Senkung der darauf anfallenden Energiesteuer um ca. 17 Cent pro Liter für einen Zeitraum von zwei Monaten (vom 01.05. bis 30.06.2026).
Weiter plante die Koalition die Möglichkeit, Arbeitgebern eine steuer- und abgabenfreie Zahlung in Höhe von 1.000 Euro an ihre Arbeitnehmer zu ermöglichen (sog. „Entlastungsprämie“). Da die Entfallenden Steuereinnahmen insbesondere die Bundesländer getroffen hätte, hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dem Gesetz allerdings verweigert. Eine Möglichkeit der Koalition, diesen Gesetzesentwurf doch noch zur Verabschiedung zu bringen, wäre die Anrufung des Vermittlungsausschusses - ein Ausschuss, der der Kompromissfindung zwischen Bundestag und Bundesrat dient. Von dieser Möglichkeit haben sich die Regierungsparteien vergangene Woche jedoch endgültig abgewendet.
Darüber hinaus diskutiert die Bundesregierung aktuell über eine Reform der Einkommensteuer. Die Reform, die zum 01. Januar 2027 in Kraft treten soll, zielt darauf ab, insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Erste Entwürfe sehen insbesondere eine Anhebung des Grundfreibetrags vor. Um den Haushalt des Bundes nicht zu belasten, sollen laut Finanzminister Lars Klingbeil Spitzenverdiener die entfallenden Einnahmen auffangen. Damit dies gelingt, könnte insbesondere der Spitzensteuersatz angehoben werden.
Um die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zu stabilisieren, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragsstabilisierung beschlossen. Insbesondere sollen damit die Ausgaben in allen Bereichen des Gesundheitssystems begrenzt werden. Da diese Reform allerdings auch den aktuell in einer finanziellen Krise steckenden Krankenkassen dient, werden zusätzlich zu der Begrenzung der Ausgaben auch Gutverdienende vermehrt belastet.
Hinweis:
Es ist schon interessant, dass die Bundesregierung eine Entlastungsprämie für Arbeitnehmer beschließt, die Kosten dann aber die Arbeitgeber zu tragen haben, dieses Vorgehen hat der Bundesrat gestoppt. Auch bei einer möglichen Steuerreform gibt es leider kein Konzept. Hier wäre es wünschenswert, wenn nicht nur immer der Ruf nach Erhöhung des Spitzensteuersatzes verlautbart wird, sondern auch hinterfragt wird, ob ein Spitzensteuersatz von 42 % ab einer Einkommensgrenze von ca. 70.000 Euro für Singles zeitgemäß ist, oder ob nicht die Einkommensgrenze deutlich nach oben gesetzt werden müsste. Heutzutage greift der Spitzensteuersatz bereits ab ca. dem 1,3-fachen vom Durchschnittsgehalt, in den 1990er Jahren war es noch das 3,2-fache.