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CORONA - AUSBILDUNGSPRÄMIE

STEUERLUCHS VOM 03.02.2021
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" dient dem Schutz des Ausbildungsmark­tes in der Coronakrise. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die eine Berufsbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen, können bereits seit Juni bzw. November 2020 eine Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus und Übernahmeprämie erhalten. Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2020 die Fördermöglichkeiten nochmal erweitert.

Voraussetzungen im Überblick:

Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:
  • Die Beschäftigten haben im Jahr 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im Zeitraum April bis Dezember 2020 ge­genüber dem Vorjahreszeitraum entweder in 2 aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden Mona­ten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen.
Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, kann in beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Mo­nate November und Dezember 2019 verglichen werden.

Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsver­trag.

Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.

Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.

Die neuen Anträge nach der zweiten Förderrichtlinie können Sie zwischen dem 11. Dezem­ber 2020 und dem 10. März 2021 stellen. Läuft die Probezeit erst nach dem 10. März 2021 ab, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ende der Probezeit.

Anbei der weiterführende Link der Bundesagentur für Arbeit:



Hinweis:

Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24.06.2020 bis 15.02.2021 beginnen.


Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin








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