CORONA - AUSBILDUNGSPRÄMIE
SONDERNEWSLETTER 5/2021 VOM 04.02.2021
Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" dient dem Schutz des Ausbildungsmarktes in der Coronakrise. Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die eine Berufsbildung in anerkannten Ausbildungsberufen durchführen, können bereits seit Juni bzw. November 2020 eine Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus und Übernahmeprämie erhalten. Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2020 die Fördermöglichkeiten nochmal erweitert.
Voraussetzungen im Überblick:
Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein. Dafür gelten diese Kriterien:
Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, kann in beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.
Die Ausbildungsprämie fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in erheblichem Umfang von der Corona-Krise betroffen sind und dennoch gleich viele Ausbildungsverträge für das Ausbildungsjahr 2020 abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag.
Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus für zusätzliche Ausbildungsverträge. In diesem Fall beträgt der Zuschuss einmalig 3.000 Euro pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag.
Beide Zuschüsse werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24.06.2020 bis 15.02.2021 beginnen.
Die neuen Anträge nach der zweiten Förderrichtlinie können Sie zwischen dem 11. Dezember 2020 und dem 10. März 2021 stellen. Läuft die Probezeit erst nach dem 10. März 2021 ab, verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ende der Probezeit.
Anbei der weiterführende Link der Bundesagentur für Arbeit:
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.
Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.
Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Stand 04.02.2021