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CORONA - VERLÄNGERUNG LOCKDOWN - DIE DRITTE

SONDERNEWSLETTER 6/2021 VOM 11.02.2021
Bund und Länder haben am 10.02.2021 beschlossen, dass der Lockdown mindestens bis zum 07.03.2021 verlängert wird. Anbei die wichtigsten Eckpunkte.

Handel und Gastronomie
Der nächste Schritt zur Öffnung, etwa für den Handel und die Gastronomie, kann laut dem Beschluss von Bund und Ländern bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gegangen werden. Dieser Schritt wäre die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung der Zahl der Kunden auf einen pro 20 Quadratmeter und die Öffnung von Museen, Galerien und körpernahen Dienstleistungsbetrieben. Das Thema Öffnungsstrategie werde bei der nächsten Beratungsrunde am 03.03.2021 wieder aufgegriffen.

Friseure
Friseursalons sollen ab dem 01.03.2021 wieder öffnen dürfen. Dies wird begründet mit "der Bedeutung für die Körperhygiene". Voraussetzung für die Öffnung seien die Einhaltung von Hygienevorschriften, die Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken.

Kitas und Schulen
Für die Öffnung der Schulen wird es keine bundesweit einheitliche Regelung geben. Die Bundesregierung und die Länderregierungschefs vereinbarten vielmehr, dass darüber die Länder im Rahmen ihrer Kultushoheit selbst entscheiden. Berlin z.B. plane diesen Schritt für den 22.02.2021, auch andere Bundesländer orientierten sich an diesem Termin.

Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet, heißt es in dem Beschluss. Dabei trage es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird.

Überbrückungshilfe
Unternehmen können ab sofort Anträge für die Überbrückungshilfe III für die Zeit bis Juni 2021 stellen. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Firmen einen Großteil ihrer Fixkosten ersetzt bekommen, wenn sie einen Corona-bedingten Umsatzrückgang nachweisen können. Wirtschaftsverbände hatten zuletzt heftig kritisiert, dass die Hilfen noch nicht ausgezahlt werden, und außerdem das komplexe System kritisiert.

Reisen
Nicht notwendige private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - sind laut Beschluss weiterhin zu unterlassen. Darunter fallen auch Reisen im Inland und überregionale tagestouristische Ausflüge.


Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individu­elle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver­schulden vorliegt.

Stand 11.02.2021


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