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STEIGENDE ENERGIEKOSTEN - WAS MACHT DIE POLITIK DAGEGEN?

RAW-AKTUELL 09/2022
Die steigenden Energiekosten machen der deutschen Wirtschaft und den Verbrauchern große Probleme. Nach derzeitigen Aussagen von verschiedenen Forschungsinstitutionen ist in nächster Zeit auch nicht mit einer Besserung zu rechnen. Dementsprechend ist die Politik gefordert, entsprechend gegenzulenken. Nachfolgend gehen wir auf die bisher umgesetzten und geplanten steuerlichen Maßnahmen ein.

Temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen
Anfang September hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz veröffentlicht. Danach soll im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt werden. Dabei erwartet die Bundesregierung, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung eins zu eins an die Verbraucher weitergeben. Der Steuersatz für Lieferungen von Gas über andere Vertriebswege, z.B. Tankwagen oder Kartuschen soll hingegen nicht gesenkt werden.

Drittes Entlastungspaket
Die Spitzen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP haben ein drittes Entlastungspaket vereinbart. Unter anderem sind nachfolgende Erleichterungen geplant:

Strompreisbremse
Die Ampel-Koalition will eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch einführen.
Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner
Sie sollen zum 01.12.2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten.

Entlastung von Studenten und Fachschülern
Sie erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro.

Homeoffice
Die aus der Corona-Pandemie stammende Homeoffice-Pauschale wird entfristet. Pro Homeoffice-Tag ist ein Werbungskostenabzug bei der Einkommenssteuer von fünf Euro, maximal 1.000 Euro jährlich, möglich.

Entlastung bei Sozialversicherungsbeiträgen
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) wird zum 01.01.2023 auf monatlich 2000 Euro angehoben. Bereits gesetzlich geregelt ist, dass diese Grenze zum 01.10.2022 von 1300 auf 1600 Euro ansteigt.

Steuerliche Entlastung bei Rentenbeiträgen
Steuerzahler sollen ihre Rentenbeiträge ab dem kommenden Jahr als Sonderausgaben voll absetzen können - zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten damit erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert.

Entlastung beim CO2-Preis
Die bisher zum 01.01.2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 01.01.2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.



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