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FIU REGISTRIERUNGS-PFLICHT FÜR KFZ-HÄNDLER - ODER WIRD DER ZEITPUNKT DOCH VERSCHOBEN?

STEUERLUCHS VOM 01.11.2023
Bis zum 01.01.2024 müssen sich alle Meldepflichtigen, also auch Kfz-Händler als Güterhändler beim Verdachtsmeldeportal namens „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben (aktueller Stand).

Die Änderung des Geldwäschegesetzes sieht die Pflicht vor, dass alle Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, also danach auch Kfz-Händler als Güterhändler ab dem 01.01.2024 bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) registriert sind. Die Registrierungspflicht besteht für jeden Güterhändler unabhängig davon, ob eine Verdachtsmeldungen abgegeben wird.
Eine Registrierung ist bereits jetzt schon möglich, diese ist auch zu empfehlen, da technische Störungen des Portals rund um den 01.01.2024 aufgrund von Überlastungen des Systems nicht unwahrscheinlich sind.


Hinweis:

Derzeit liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der eine Verschiebung der Registrierungspflicht für Güterhändler bis zum 01.01.2027 vorsieht. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


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