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FIU REGISTRIERUNGS­PFLICHT FÜR KFZ-HÄNDLER ZUM 01.01.2024

RAW-AKTUELL 10/2023
Bis zum 01.01.2024 müssen sich alle Meldepflichtigen, also auch Kfz-Händler als Güterhändler beim Verdachtsmeldeportal namens „goAML“ der Financial Intelligence Unit (FIU) registriert haben.

Die Änderung des Geldwäschegesetzes sieht die Pflicht vor, dass alle Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz, also insbesondere auch Kfz-Händler als Güterhändler ab dem 01.01.2024 bei dem Verdachtsmeldeportal der FIU (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) registriert sind. Die Registrierungspflicht besteht für jeden Güterhändler unabhängig davon, ob eine Verdachtsmeldungen abgegeben wird.

Eine Registrierung ist bereits jetzt schon möglich, diese ist auch zu empfehlen, da technische Störungen des Portals rund um den 01.01.2024 aufgrund von Überlastungen des Systems nicht unwahrscheinlich sind.


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