Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

NEUE REGISTRIERUNGS­PFLICHTEN BEI ZOLLRECHTLICHEN EINFUHREN BZW. AUSFUHREN

RAW-AKTUELL 01/2025
Bei der Einfuhr bzw. Ausfuhr von Fahrzeugen oder auch Reifen kann es dazu kommen, dass seit dem 1.1.2025 der Zoll solche Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldungen nicht mehr annimmt, wenn der importierende bzw. exportierende Händler nicht seine Registrierungsdaten im F-Gas-Portal angibt. Betroffene Händler sollten aus diesem Grund zeitnah eine entsprechende Registrierung prüfen, um später bei Ein- bzw. Ausfuhrvorgängen keine Zeit zu verlieren.

Hintergrund:
Zum 1.1.2025 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten, welche die Verringerung von sogenannten fluorierten Gasen zum Ziel hat, da diese fluorierten Gase besonders umweltschädlich sind. Infolgedessen müssen sich seit diesem Zeitpunkt alle Händler, die Produkte herstellen, importieren oder exportieren, welche solche fluorierten Gase enthalten bzw. zum Betrieb benötigen, sich im sogenannten F-Gas-Portal der Europäischen Union (https://ecas.ec.europa.eu/cas/login) registrieren. Zusätzlich beinhaltet diese Verordnung auch Kennzeichnungspflichten beim Handel mit solchen Anlagen.

Solche Anlagen können ausdrücklich auch Klimaanlagen in Fahrzeugen oder ggfls. auch mit solchen Gasen befüllte Reifen sein.

Weiterhin ist vorgeschrieben, dass der importierende bzw. exportierende Händler in der Zollanmeldung – soweit erforderlich – die folgenden Angaben übermittelt:
  • Registriernummer im F-Gas-Portal;
  • Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI-Nummer);
  • Nettomasse von Massengut-Gasen sowie von Gasen, die in Erzeugnissen und Einrichtungen sowie in Teilen davon enthalten sind;
  • Warencode, in den die Waren eingereiht sind;
  • Tonnen CO2-Äquivalent an Massengut-Gasen und an Gasen, die in Erzeugnissen und Einrichtungen sowie Teilen davon enthalten sind.
Ohne diese Angaben werden die Zollbehörden die entsprechenden Zollanmeldungen nicht annehmen und bearbeiten.

Zu beachten ist weiterhin, dass ab 1.1.2028 der Export von Waren, welche fluorierende Kohlenwasserstoffe enthalten, in bestimmte Länder verboten sein wird. Dies betrifft Länder, welche nicht Vertragsparteien des Montrealer Protokolls von 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, inklusive der im Jahr 2016 beschlossenen Kigali-Änderung des Protokolls sind.

Unternehmen, die in größerem Umfang fluorierende Kohlenwasserstoffe herstellen, einführen oder exportieren, müssen darüber hinaus bis zum 30. April bzw. den 31. Mai für das abgelaufene Jahr Meldungen über diese Gase machen.

Weiterhin sind bestimmte Kühlanlagen auf ihre Dichtheit zu überprüfen.







DOWNLOAD DRUCKEN

Das könnte Sie auch interessieren

Steuerluchs vom 06.12.2023 – UPDATE - FIU Registrierungs-pflicht für Kfz-Händler

Es bleibt dabei, bis zum 01.01.2024 müssen sich Kfz-Händler als Güterhändler beim ...

STEUERLUCHS VOM 01.11.2023 – FIU REGISTRIERUNGS-PFLICHT FÜR KFZ-HÄNDLER - ODER WIRD DER ZEITPUNKT DOCH VERSCHOBEN?

Bis zum 01.01.2024 müssen sich alle Meldepflichtigen, also auch Kfz-Händler als Güterhändler ...

RAW-AKTUELL 10/2023 – FIU REGISTRIERUNGS­PFLICHT FÜR KFZ-HÄNDLER ZUM 01.01.2024

Bis zum 01.01.2024 müssen sich alle Meldepflichtigen, also auch Kfz-Händler als Güterhändler ...