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GRUNDSTEUER­ERKLÄRUNG

SONDERNEWSLETTER VOM 13.10.2022
Jetzt offiziell - wie erwartet wird die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verlängert

Am heutigen Donnerstag, den 13.10.2022 haben die Finanzminister der Länder beschlossen, dass die Abgabefrist für die Grundsteuer bis zum 31.01.2023 verlängert wird.

„Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert. Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagte z.B. der bayerische Finanz- und Heimatminister Albert Füracker. Bis einschließlich 12.10.2022 wurden bayernweit (elektronisch und auf Papier) rund 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 32,5 Prozent der abzugebenden Grundsteuererklärungen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich bereits in den letzten Wochen für eine Verlängerung der Abgabefrist stark gemacht, die Entscheidung lag aber bei den Ländern. „In diesen Zeiten haben wir alle anderes und Wichtiges zu tun, andere und größere Sorgen", hatte Lindner gesagt.

Nachdem bisher bundesweit erst rund ein Drittel der Erklärungen bei den Finanzämtern eingegangen sind, steht in den nächsten Monaten weiterhin einiges an Arbeit an.

Bei Fragen und Hilfestellungen rund um die Grundsteuererklärungen stehen wir Ihnen von RAW-Partner gerne zur Verfügung.







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