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UPDATE - ABGABEFRIST GRUNDSTEUER­ERKLÄRUNG

SONDERNEWSLETTER VOM 31.01.2023
Heute, am 31.01.2023 endet eigentlich die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Im Al­leingang teilt heute der bayerische Finanzminister Albert Füracker mit, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung in Bayern um drei Monate verlängert wird, also bis zum 30.04.2023. In den anderen Bundesländern gilt Folgendes.

Am 24.01.2023 haben wir Sie darüber informiert, dass Baden-Württemberg im ersten Quartal 2023 Erinnerungen verschicken wird, wenn die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben wurde. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist ei­ne weitere Fristverlängerung nicht möglich.

Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraus­sichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklärungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.

So oder so ähnlich wie Baden-Württemberg werden auch 14 weitere Bundesländer vorgehen. Stand heute, 31.01.2023 hat nur Bayern die Abgabefrist verlängert und Hamburg sich zu der obigen Kulanzlösung der anderen 14 Bundesländer nicht geäußert.




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