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MINDESTLOHN UND MINIJOB-GRENZE STEIGT ZUM 01.10.2022

STEUERLUCHS VOM 16.03.2022
Ende Februar hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Anhebung der Minijob-Grenze und des Mindestlohns beschlossen. Danach soll der Mindestlohn zum 01.10.2022 auf 12 Euro angehoben werden und die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro pro Monat auf 520 Euro monatlich steigen. Zudem wird die Minijob-Grenze dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Zugleich wird auch die Midijobgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich ab dem 01.10.2022 von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.

Neuregelungen ab dem 01.10.2022:
  • Mindestlohn 12 Euro pro Stunde
  • Minijobgrenze 520 Euro monatlich
  • Midijobgrenze 1.600 Euro monatlich

Hinweis:
Zum 01.01.2022 ist der Mindestlohn bereits auf 9,82 Euro gestiegen, zum 01.07.2022 wird er nochmals auf 10,45 Euro angehoben.

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater

Barbara Muggenthaler
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin

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