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NEUES VOM BUNDESMINISTERIUM DER FINANZEN

STEUERLUCHS VOM 15.05.2019
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 08.05.2019 einen Referentenentwurf für das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung wei­terer steuerlicher Vorschriften“–­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­ inoffiziell: „Jahressteuergesetz 2019“ – veröffentlicht. Wir möchten Sie im Folgenden kurz auf die vorgesehenen Neuerungen hinweisen.

Entsprechend der amtlichen Bezeichnung zielt das Gesetz im Schwerpunkt auf die steuerli­che Förderung einer umweltfreundlichen Elektromobilität ab. In diesem Bereich sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
  • Einführung einer 50 %-igen Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge
  • Verlängerung der Förderung dienstlicher (Elektro-) Fahrräder
  • Einführung einer neuen Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale bei Jobtickets
  • Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Auf­laden eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung
Einen weiteren Regelungsschwerpunkt bilden die Änderungen bei der Grunderwerbsteuer im Bereich der sogenannten „Share Deals“. Nach über zweijähriger politischer Diskussion und eigens dafür eingerichteter Arbeitsgruppe sind die Eckpunkte des Abschlussberichts der Finanzministerkonferenz Ende 2018 weitestgehend in den Referentenentwurf übernommen worden. Durch die Neuerungen soll verhindert werden, dass Großinvestoren bei Grund­stücksgeschäften die Grunderwerbsteuer durch einen „Share Deal“ vermeiden können, wo­hingegen Privatpersonen im Rahmen eines „Asset Deals“ regelmäßig Grunderwerbsteuer zu zahlen haben. Hierzu sind folgende Regelungen vorgesehen:
  • Absenkung der bisherigen Beteiligungsgrenze bei sämtlichen Fiktionstatbeständen von 95 % auf 90 %
  • Verlängerung der Haltefristen von fünf auf zehn bzw. fünfzehn Jahre
  • Ausweitung der Spezialvorschrift für Gesellschafterwechsel bei grundstücksbesitzen­den Personengesellschaften (Immo-PersG) auf grundstücksbesitzende Kapitalgesell­schaften (Immo-KapG)
Nach jetzigem Stand sollen die Änderungen jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge, die nach dem 31.12.2019 verwirklicht werden, anzuwenden sein.

Im Übrigen sieht der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2019 umfangreiche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer vor. Zum einen soll ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books, Zeitungen und Zeitschriften eingeführt werden. Zum anderen werden die notwendigen Anpassungen an das EU-Recht im Rahmen von Quick Fixes vorgenommen.


Hinweis:

Inwieweit die vorgesehenen Änderungen auch im weiteren parlamentarischen Verfahren Bestand haben werden, bleibt jedoch abzuwarten.


Barbara Lux-Krönig
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberater


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