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KAUFPRÄMIE FÜR ELEKTROAUTOS WIRD VERLÄNGERT

STEUERLUCHS VOM 12.06.2019
Das Bundeswirtschaftsministerium hat nun bekannt gegeben, dass die Kaufprämie für Elekt­roautos, sogenannter Umweltbonus, der zur Hälfte vom Bund und Industrie finanziert wird, bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Ursprünglich war eine Förderung nur bis zum 30.06.2019 vorgesehen.

Folgende Regelungen beinhaltet die Förderrichtlinie:
  • Förderfähig ist der Erwerb, d.h. Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeuges (reines Batte­rieelektrofahrzeug, von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug, Brennstoffzel­len­fahrzeug)
  • Ausschließlich die Elektrofahrzeuge, die auf der Liste des Bundeswirtschaftsministe­riums (www.bafa.de/umweltbonus) gelistet sind, sind förderungsfähig
  • Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen werden und mindestens sechs Mo­nate auf den Antragsteller zugelassen bleiben
  • Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über www.bafa.de/umweltbonus
  • 4.000 Euro Umweltbonus für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge
  • 3.000 Euro Umweltbonus für Plug-In Hybrid Fahrzeuge (nicht mehr als 50 g CO2-Emission pro Kilometer)
  • Das zu fördernde Fahrzeug darf einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von 60.000 Euro (71.400 Euro brutto) nicht überschreiten
  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Kommunale Betriebe und Vereine auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird
  • 600 Millionen Euro Bundesmittel stehen bis zu einer vollständigen Auszahlung zur Förderung der Elektromobilität zur Verfügung, längstens besteht der Förderungstopf jedoch bis zum 31.12.2020
  • Neu ist die pauschale Förderung mit 100 Euro für den Einbau eines akustischen Warnsystems für blinde und sehbehinderte Menschen

Zum 31.05.2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium auch eine Zwischenbilanz zur bishe­rigen Förderung herausgegeben. Demnach wurden insgesamt 120.071 Fahrzeuge gefördert, darunter 79.200 reine Batterieelektrofahrzeuge, 40.802 Plug-In Hybride und 69 Brennstoff­zellenfahrzeuge. Von dem Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2020 eine Million Elektro­fahrzeuge auf die Straßen zu bringen, ist man derzeit aber noch weit entfernt.


Hinweis:
Auf Grund der aktuellen Klimadiskussion ist es sicherlich begrüßenswert, dass die Förde­rung von Elektrofahrzeugen bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Beachtet man aber andere rechtliche und tatsächliche Hürden, Ausbau der Ladeinfrastruktur, Einbau von E-Ladestationen in Gemeinschaftstiefgaragen (WEG) könnte die Politik noch viel unternehmen.


Barbara Lux-Krönig
Wirtschaftsprüferin | Steuerberaterin

Maximilian Appelt
Rechtsanwalt | Steuerberate




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