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NEUES ZU ELEKTRONISCHEN KASSENSYSTEMEN

RAW-AKTUELL 7/2020
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (sog. Kassengesetz) sind Unternehmen grundsätzlich verpflichtet, ab dem 01.01.2020 elektronische Registrierkassen, bzw. Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung auszurüsten (wir berichteten bereits). Die Finanzverwaltung hatte sich mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung verständigt. Frist zur Umstellung ist eigentlich der 30.09.2020. Doch in immer mehr Bundesländern wurde als neuer Termin der 31.03.2021 beschlossen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mitgeteilt, dass die Frist zur Umstellung der Kassensysteme nicht verlängert wird, somit bleibt es nach Ansicht des BMF beim 30.09.2020. Seit dem 01.01.2020 werden erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestellt. Elektronische Kassensysteme müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Da es unter anderem auch technische Probleme bei der Umsetzung gab, zuverlässige technische Sicherheitssysteme waren einfach nicht auf dem Markt erhältlich, wurde zur Umrüstung der Kassensysteme eine Nichtbeanstandungsregel bis zum 30.09.2020 beschlossen.

Nach Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen ist die Frist zum 30.09.2020 zu beachten, bis dahin müssen also Kassensysteme um eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung ergänzt werden.

Einzelne Bundesländer haben aber entgegen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen verfügt, dass die Übergangsfrist bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Die verlängerte Frist gilt unter anderem in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Danach werden die Finanzverwaltungen der oben genannten Länder Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin nicht beanstanden,
  • wenn die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt (und in einigen Ländern gilt zusätzlich: den Einbau verbindlich in Auftrag gegeben hat)
  • oder der Einbau einer cloud-basierten zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag ist bei den Finanzämtern nicht zu stellen.

Die genauen Bestimmungen müssen für jedes Bundesland gesondert geprüft werden. Ob sich noch weitere Bundesländer anschließen, bleibt abzuwarten.

Jeder Unternehmer muss sich jetzt mit der Umrüstung der Kassensysteme beschäftigen, selbst wenn in dem jeweiligen Bundesland die verlängerte Frist bis zum 31.03.2021 gilt. Es ist schon eine Schande, dass sich die Finanzverwaltung nicht auf eine bundesweit einheitliche Linie festlegen kann.

Zudem müssen Steuerpflichtige ab dem 01.01.2020 ihr elektronisches Kassen-, bzw. Aufzeichnungssystem grundsätzlich auch an die Finanzämter melden. Nach der Abgabenordnung (§ 146a Absatz 4 AO) sind folgende Punkte zu übermitteln:

  1. Name des Steuerpflichtigen,
  2. Steuernummer des Steuerpflichtigen,
  3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung,
  4. Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  5. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme,
  6. Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  7. Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems,
  8. Datum der Außerbetriebnahme des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.

Dabei muss die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems gegenüber dem Finanzamt erfolgen. Die Mitteilungspflicht gilt dabei auch für bestehende Kassensysteme. Derzeit ist aber von dieser Meldung bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird separat bekannt gegeben, wir werden Sie auf dem Laufenden halten.







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