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STEUERLICHE ENTLASTUNGEN GEGEN HOHE ENERGIEKOSTEN

RAW-AKTUELL 08/2022
Die Bevölkerung sowie Unternehmen sind von den erhöhten Energiekosten stark belastet. Daher sollen diese nun durch Entlastungspakete begünstigt werden und die zusätzlichen Belastungen möglichst ausgeglichen werden.

Die steigenden Gaspreise führen zu einer Mehrbelastung für die Bevölkerung, um diese zu entlasten soll die Mehrwertsteuer auf den Gasverbrauch von 19 auf 7 Prozent herabgesetzt werden. Diese Regelung soll bis März 2024 gelten und entspricht der Dauer der erhobenen Gasumlagen. Zur Umsetzung benötigt es jedoch noch der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats.
Bundeskanzler Olaf Scholz ist der Meinung, dass die Gaskunden, durch das Herabsetzen der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für den Gasverbrauch, insgesamt deutlich stärker entlastet werden, als dass sie von den Umlagen belastet werden. Von den Unternehmen wird diesbezüglich erwartet, dass sie die Steuersenkungen eins zu eins an den Verbraucher weitergeben.
Ob durch die Senkung der Mehrwertsteuer ein solcher Ausgleich erreicht werden kann, ist umstritten. Verschieden Wissenschaftler gehen davon aus, dass lediglich zwei Drittel der Gasumlagen aufgefangen werden.
Zur Förderung des Zusammenhalts in der Krise, soll, laut Scholz, zur weiteren Entlastung ein drittes Entlastungspaket sorgen, über dessen Ausgestaltung nun beraten werden soll.

Auch die Unternehmen, die von den besonders hohen Energiekosten betroffen sind, sollen durch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) erlassenen Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm einen Zuschuss als Unterstützung erhalten. Dieser Zuschuss für Erdgas- und Stromkosten kann beim BAFA über das ELAN-K2 Online-Portal seit dem 15.07.2022 bis zum 31.08.2022 beantragt werden. Aufgrund der materiellen Ausschlussfrist werden nur Anträge bearbeitet, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind.
Anspruchsberechtigt sind die Unternehmen, deren Stromkosten zwischen Februar bis September 2022 im Verhältnis zum durchschnittlichen Preis 2021 sich mehr als verdoppelt haben. Demnach wird die Preisdifferenz oberhalb einer Verdoppelung des Erdgas- und Strompreises anteilig bezuschusst.

Fraglich ist nun, welche Vorteile die staatlichen Hilfen der Bevölkerung bringen. Das Finanzministerium hat dies beispielhaft ausgerechnet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es von Fall zu Fall unterschiedlich sein wird. Dabei hat es verschiedene Berechnungen anhand von verschiedenen Daten bezügliche Singles, Rentner, Doppelverdiener-Familien, Grundsicherungsbesitzer, Selbstständige und Studenten angeführt.

Singles, die jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit pendeln und 61.500 Euro brutto verdienen, bekommen ungefähr 425 Euro durch die Hilfspakete. Dabei entsprechen die steuerlichen Entlastungen 146 Euro, die Energiepreispauschale, nach Abzug der Steuern 185 Euro, der Tankrabatt 56 Euro und die Abschaffung der EEG-Umlage bei durchschnittlichen Stromverbrauch 35 Euro.

Rentner mit einer Rente in Höhe von 1.000 Euro im Monat, Wohngeld und einem Auto für Einkäufe und Familienbesuche können ungefähr mit 362 Euro rechnen. Dies setzt sich zusammen aus dem Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, dem Tankrabatt von 57 Euro sowie der Abschaffung der EEG-Umlage von 35 Euro.

Die Doppelverdiener-Familie mit zwei Kindern und einem Jahresgehalt von zweimal 35.000 Euro bekommt Zuschüsse in Höhe von 1.150 Euro. Die steuerlichen Entlastungen zuzüglich der Pendlerpauschale entsprechen dabei 232 Euro, die Energiepreispauschale nach Abzug der Steuern ungefähr 430 Euro und der Tankrabatt bei monatlichen 2.500 Kilometer 210 Euro. Hinzu kommt ein Kinderbonus von 200 Euro sowie die Abschaffung der EEG-Umlage von 76 Euro.

Grundsicherungsbezieher, die Grundsicherung in Form von Sozialhilfe beziehen, deren monatliche Grundsicherung 449 Euro beträgt, deren Miet- und Heizkosten vollständig übernommen werden und kein Auto besitzen, können mit einer Entlastung in Höhe von 235 Euro rechnen. Die Einmalzahlung für Sozialleistungsempfänger macht dabei 200 Euro und die Abschaffung der EEG-Umlage 35 Euro aus.

Selbstständige, die ein zu versteuerndes Einkommen von 42.000 Euro haben und viel mit dem Auto unterwegs sind, profitieren von einer Entlastung in Höhe von 463 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den 69 Euro durch den höheren Grundfreibetrag, 160 Euro durch den Tankrabatt und 39 Euro durch die Abschaffung der EEG-Umlage sowie der Energie-preispauschale von 195 Euro zusammen.

Studenten die Bafög beziehen und in einem 450-Euro-Job tätig sind, können mit 615 Euro rechnen. Dabei ist die volle Energiepreispauschale von 300 Euro und 230 Euro für den Heizkostenzuschuss zu berechnen. Hinzu kommen 50 Euro, die im Hinblick auf das 9-Euro-Ticket gespart werden sowie die Abschaffung der EEG-Umlage von 35 Euro.

Da es sich bei den Berechnungen nur um Beispiele handelt, bleibt es fraglich, ob die Entlastungen, die zusätzlichen Belastungen durch höhere Energie- und Lebenshaltungskosten ausgleichen können.





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