UPDATE ZUR ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
SONDERNEWSLETTER 12/2021 VOM 20.04.2021
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss, zudem wurde die Fixkostenerstattung erhöht. Insofern wurden die FAQs zur Überbrückungshilfe III nochmals überarbeitet.
Anbei ein vereinfachter Kurzüberblick:
- Alle Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, erhalten einen Eigenkapitalzuschuss. Der Eigenkapitalzuschuss wird zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III gewährt und beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten.
- Außerdem wird die Fixkostenerstattung der Überbrückungshilfe III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 % erleiden, auf bis zu 100 % erhöht. Bislang wurden bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten erstattet.
- Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d.h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten.
- Die Sonderabschreibungsmöglichkeit für Saisonware und verderbliche Ware für Einzelhändler wurde auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender (Professionelle Verwender verderblicher Ware sind z. B. Kosmetikstudios, Frisörsalons (Kosmetikprodukte) oder Gastronomie (Lebensmittel)) erweitert.
- Antragstellern wird in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
- Junge Unternehmen bis zum Gründungsdatum 31.10.2020 sind nunmehr antragsberechtigt (bisher galt als Gründungsdatum der 30.04.2020)
Eigenkapitalzuschuss im Überblick:
Für Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent innerhalb des Zeitraums von November 2020 bis Juni 2021 werden folgende Aufschläge auf die Überbrückungshilfe III im jeweiligen Monat des Erreichens der Schwelle gewährt:
Die entsprechenden Monate müssen nicht unmittelbar aufeinander folgen. Es werden nur Monate berücksichtigt, für die Überbrückungshilfe III beantragt wurde. Bei Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, wird im jeweiligen Monat November und/oder Dezember ein Umsatzrückgang von 50 Prozent angenommen.
Die Vorgaben des europäischen Beihilferechts sind für die gesamte Förderung der Überbrückungshilfe III (d. h. auch inkl. des Eigenkapitalzuschusses) einzuhalten. Sofern die Bundesregelung Fixkostenhilfe zugrunde liegt, darf die Förderung 70 Prozent bzw. 90 Prozent der insgesamt nachgewiesenen ungedeckten Fixkosten nicht überschreiten.
Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung beträgt somit bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger das Unternehmen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erlitten hat. Gezahlt wird er ab dem dritten Monat des Umsatzeinbruchs und beträgt in diesem Monat 25 Prozent. Im vierten Monat mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erhöht sich der Zuschlag auf 35 Prozent; bei fünf oder mehr Monaten erhöht er sich noch einmal auf 40 Prozent pro Monat.
Für Sonderregelungen geltend gemachte Fixkosten fallen nicht unter den Eigenkapitalzuschuss.
Für die einzelnen Monate ergeben sich somit folgende Zuschläge, die jeweils auf die Fixkostenerstattung des entsprechenden Monats angewandt wird:
Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 ProzentHöhe des Zuschlags
1. und 2. Monat | Kein Zuschlag |
3. Monat | 25 Prozent |
4. Monat | 35 Prozent |
5. und jeder weitere Monat | 40 Prozent |
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.
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Stand 20.04.2021