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UPDATES ZUR CORONAKRISE, U.A. RÜCKZAHLUNGEN DER UMSATZSTEUER­SONDER-VORAUSZAHLUNG

SONDERNEWSLETTER 3/2020 VOM 23.03.2020
Wir versuchen Sie weiterhin tagesaktuell über die Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise zu informieren.


In Bayern können die von der Coronakrise betroffenen Unternehmen die Rückzahlung der bereits geleisteten Umsatz-steuersondervorauszahlung beantragen.
Bayerischer Finanz- und Heimatminister Albert Füracker: „Bayern dreht gerade an allen möglichen Stellschrauben um unsere Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten. Wo wir entgegenkommen können, machen wir das auch. Dementsprechend werden wir den durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen auf Antrag die Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 wieder zurückzahlen.“

Grundsätzlich müssen Unternehmer nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann den Unternehmen eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Bei Unternehmen mit monatlichem Voranmeldungszeitraum ist dies jedoch von der Leistung einer Sondervorauszahlung abhängig. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet. Zur Schaffung von Liquidität soll diese Sondervorauszahlung, den Unternehmen wieder zur Verfügung gestellt werden.

Praktischer Hinweis zur Antragstellung:
Der einfachste und schnellste Weg der Antragstellung zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020 besteht in der Übermittlung einer berichtigten Anmeldung via ELSTER entsprechend des Vordrucks „USt 1H“ (Wert 1 in Zeile 22) mit dem Wert „0“ in der Zeile 24.


Freistaat Bayern übernimmt Rückbürgschaft in Höhe von 500 Millionen Euro
Der Ministerrat hat im Kampf gegen das neuartige Coronavirus auch einen Schutzschild für die bayerische Wirtschaft beschlossen. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Bürgschaftsrahmens für die LfA-Förderbank Bayern, damit mehr Kredite zur Liquiditätssicherung für die Unternehmen im Freistaat bereitgestellt werden können. „Gestern hat der Landtag das Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet. Der Weg ist jetzt frei! Der Freistaat hat für das Förderprogramm der LfA eine globale Rückbürgschaft in Höhe von 500 Millionen Euro übernommen“, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit.

Mit der Übernahme der Rückbürgschaft durch den Freistaat kann ab sofort die LfA Förderbank zusammen mit den Hausbanken mehr Kredite zur Liquiditätssicherung bereitstellen, um bayerische mittelständische Unternehmen noch besser unterstützen zu können. Die LfA übernimmt einen größeren Haftungsanteil und entlastet dadurch das Risiko der Hausbanken. Das Antragsverfahren wird zudem erheblich beschleunigt. Damit stellt Bayern eine eigenständige Schutzmaßnahme für kleine und mittlere Unternehmen bereit, die von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind.


Das Bundeskabinett einigt sich auf mehrere große Schutzschirme in der Corona-Krise
Damit sollen Bürger und Unternehmer vor den finanziellen Wirtschaftsfolgen geschützt werden. Dafür will sich der Bund in diesem Jahr mit der Rekordsumme von rund 156 Milliarden Euro neu verschulden. Mit einem beispiellosen Hilfspaket unterstützt der Bund Familien, Mieter, Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen in der Corona-Krise. Das Bundeskabinett hat am 23.03.2020 gleich mehrere große Schutzschirme und umfangreiche Rechtsänderungen beschlossen. Damit die Hilfen rasch ankommen, soll im Schnellverfahren bereits am Mittwoch der Bundestag, am Freitag der Bundesrat den Maßnahmen zustimmen.

Das beschlossene Hilfspaket umfasst viele Bereiche: Kleine Firmen und Solo-Selbstständige wie Künstler und Pfleger sollen über drei Monate direkte Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro bekommen. Über einen Stabilisierungsfonds sollen Großunternehmen mit Kapital gestärkt werden können, der Staat soll sich notfalls auch an den Firmen beteiligen können. Zugleich startete an diesem Montag ein unbegrenztes Sonder-Kreditprogramm der Förderbank KfW.

Außerdem sollen Vermieter ihren Mietern nicht mehr kündigen dürfen, wenn diese wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können. Bei Anträgen auf Hartz IV sollen die Vermögensprüfung und die Prüfung der Höhe der Wohnungsmiete für ein halbes Jahr ausgesetzt werden. Familien mit Einkommenseinbrüchen sollen leichter Kinderzuschlag bekommen.

Mit erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit sollen Unternehmen zudem Beschäftigte leichter halten können, statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Deutschlands Krankenhäuser sollen mit mehr als drei Milliarden Euro unterstützt werden. Das Kabinett beschloss zudem, dass der Bund mehr Kompetenzen beim Seuchenschutz bekommt, dass das Insolvenzrecht gelockert wird und dass Unternehmen wie Vereine ihre Haupt- und Jahresversammlungen auch online abhalten dürfen.


Sonderkreditprogramm der staatlichen Förderbank KfW
Die staatliche Förderbank KfW hat die ersten Notfall-Darlehen für deutsche Unternehmen durchgewinkt. Die Kredite sollen nun schnellstmöglich durch die Hausbanken an die Firmen, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ausbezahlt werden, wie die KfW mitteilte. "Die Banken und die KfW haben sich intensiv auf den heutigen Tag vorbereitet", sagte KfW-Chef Günther Bräunig. "Noch nie haben wir ein Programm so schnell startklar bekommen. Der Bund übernimmt fast vollständig die Haftung und die Kreditmargen sind extrem niedrig." Die Sonderkredite stehen Firmen zur Verfügung, die wegen der raschen Ausbreitung des Coronavirus vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und Liquidität zur Überbrückung brauchen. Mit den Darlehen, die teilweise bis zu 90 Prozent durch den Staat garantiert sind, können Betriebsmittel und Investitionen finanziert werden.

"Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen", so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. "Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt." Die Prüfungen bei Darlehen von bis zu drei Millionen Euro wurden vereinfacht. Die Höhe der Notdarlehen ist nicht begrenzt. Sie stehen kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen zur Verfügung. Zudem soll eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen den Banken und Sparkassen die Kreditvergabe erleichtern.

Zusätzlich zu den KfW-Sonderkrediten will der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds aufsetzen, der Firmen Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro geben soll. Für mehrere Millionen Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe sind außerdem Soforthilfen aus dem Nachtragshaushalt vorgesehen im Volumen von bis zu 50 Milliarden Euro.


Allgemeine Hinweise:
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Stand 23.03.2020









































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