Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Mit Ihrer Einwilligung (Akzeptieren) möchten wir zwei Cookies nutzen, um unsere Website den Kundenwünschen anpassen zu können. Dazu nutzen wir ein auf unserem Server installiertes Werkzeug (Matomo). Die anonymisierten Statistikdaten werden weder Dritten übermittelt noch für eine Profilbildung genutzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen.
Cookie Informationen
  • Technisch notwendige Cookies
  • Statistik-Cookies
  • Mehr Informationen
Technisch notwendige Cookies

Es handelt sich um ein technisches Sitzungs-Cookie der Software, die die Webseite ausliefert und ggf. ein Cookie, das Ihre Einwilligung dokumentiert.

Statistik-Cookies

Mit einem Sitzungs-Cookie (_pk_ses.1…) können wir verstehen, welche Seiten besucht werden und wo es ggf. Probleme gibt (sog. Abbrüche).

Mit einem dauerhaften Cookie (_pk_id.1…, 13 Monate) möchten wir erkennen, ob Sie zur Gruppe der Wiederbesucher gehören.

Mehr Informationen

Details zu den Cookies finden Sie hier: Cookies

Details zur Statistik finden Sie hier: Matomo

Datenschutzerklärung

Impressum

Vorsicht! Betrügerische E-Mails mit ELSTER-Bezug

Steuerluchs vom 07.02.2024
Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail im Namen der Finanzverwaltungs-Plattform ELSTER oder über gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug an persönliche Informationen zu gelangen.
Das Thüringer Finanzministerium führt hierzu weiter aus:
  • Die Betrüger versenden E-Mails mit Titeln wie "Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022" im Namen von ELSTER oder lotsen Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug.
  • Den Empfängern der E-Mail wird erklärt, dass für das Jahr 2022 noch eine Steuererstattung auf sie wartet. Es wird darum gebeten, ein Formular unter einer falschen ELSTER-Webseite auszufüllen, damit der Betrag ausgezahlt werden kann. Der Link zu der Webseite steht nicht in Zusammenhang mit der richtigen ELSTER-Plattform.
  • Auf diese Weise versuchen die Betrüger per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und / oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen und / oder Viren bzw. Trojaner auf dem Computer zu installieren.

Hinweis:

Die Finanzverwaltung und ELSTER warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mails zu reagieren, beziehungsweise die Links in den E-Mails zu öffnen. Die Steuerverwaltung versendet Steuerdaten oder Rechnungen nie in Form eines E-Mail-Anhangs und fordert auch keine persönlichen Informationen per E-Mail an.


DOWNLOAD DRUCKEN

Das könnte Sie auch interessieren

STEUERLUCHS VOM 20.09.2023 – VORSICHT VOR BETRUGS - E‑MAILS MIT BEZUG AUF STEUERBESCHEIDE

In einer aktuellen Mitteilung warnt das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen vor betrügerischen ...

RAW-AKTUELL 2/2022 – VORSICHT VOR BETRUGS-E-MAILS

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor Betrugs-E-Mails im Namen des BZSt...

STEUERLUCHS VOM 29.01.2020 – VORSICHT VOR FALSCHEN MAILS ZUM TRANSPARENZ­REGISTER

Wir haben Sie in den vergangenen Ausgaben über geänderte Eintragungspflichten im...