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KFW-CORONA-SONDERPROGRAMME VERLÄNGERT UND ERHÖHT

SONDERNEWSLETTER 11/2021 VOM 31.03.2021
Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Corona-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 und erhöhen zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen. Das KfW-Sonderprogramm ist am 23.03.2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht.

Die Änderungen im Überblick:
  1. Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31.12.2021 verlängert (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet).
  2. Im KfW-Sonderprogramm gibt es zukünftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig,
  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
  1. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 01.04.2021 umgesetzt.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des EU-Beihilferechts entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individu­elle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Voll­ständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung feh­lerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausge­schlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Ver­schulden vorliegt.

Stand 31.03.2021



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