VERLÄNGERUNG KURZARBEITERGELD BIS ZUM 31.12.2022
SONDERNEWSLETTER 4/2022 VOM 16.09.2022
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld um drei Monate verlängert werden. Sie gelten nun über den 30.09.2022 hinaus bis zum 31.12.2022.
Konkret geregelt ist damit, dass
- Das Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens 10 % statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
- Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.
Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld wären zum 30.09.2022 ausgelaufen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich jedoch weiterhin auf die deutsche Wirtschaft aus. Es drohen weitere Störungen in den Lieferketten und Versorgungsengpässe beim Gas. Das sorgt für Unsicherheiten bei vielen Unternehmen und Beschäftigten.
Die Verlängerung der vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld verschafft den Betrieben Planungssicherheit und trägt zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts bei. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass auch über den 30.09.2022 hinaus Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden.
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Stand 16.09.2022