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NEUER KfW-SCHNELLKREDIT FÜR DEN MITTELSTAND

SONDERNEWSLETTER 8/2020 VOM 07.04.2020
Die Bundesregierung hat mittelständischen Unternehmen weitere Unterstützung im Rahmen von Sonderkrediten zugesagt. Das sind die Eckpunkte des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):

KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Eckpunkte:
  • Förderkredit für Investitionen und Betriebsmittel
  • für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • Maximaler Kreditbetrag, bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
  • Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
  • 10 Jahre Laufzeit
  • 100 % Risikoübernahme durch die KfW
  • keine Risikoprüfung durch die Hausbank/ Sparkasse
  • Es muss zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet worden sein – entweder in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre

Derzeit kann der Kredit noch nicht beantragt werden, die KfW arbeitet an einer Umsetzung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target


Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Haftungsausschluss:
Die vorstehenden Ausführungen wurden sorgfältig recherchiert und basieren auf den aktuell von den Behörden und der Regierung herausgegebenen Informationen.

Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen übernehmen können.

Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern unsererseits kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Stand 07.04.2020












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