NEUER KfW-SCHNELLKREDIT FÜR DEN MITTELSTAND
SONDERNEWSLETTER 8/2020 VOM 07.04.2020
Die Bundesregierung hat mittelständischen Unternehmen weitere Unterstützung im Rahmen von Sonderkrediten zugesagt. Das sind die Eckpunkte des Programms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW):
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand, für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Eckpunkte:
- Förderkredit für Investitionen und Betriebsmittel
- für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- Maximaler Kreditbetrag, bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten maximal 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten maximal 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch die Hausbank/ Sparkasse
- Es muss zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet worden sein – entweder in 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Derzeit kann der Kredit noch nicht beantragt werden, die KfW arbeitet an einer Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Allgemeine Hinweise:
Die vorstehenden Ausführungen dienen lediglich als Information und ersetzen keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Stand 07.04.2020